Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Fischer Holzhäuser (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") über die Planung, Herstellung und Montage von Holzhäusern, Chalets und Innenausbauten.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Ausführung zustande.

3. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Auftragsbestätigung sowie den beigefügten Plänen und Spezifikationen. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet.

3.1 Planung und Beratung

Der Auftragnehmer erbringt Planungs- und Beratungsleistungen nach bestem Wissen und Gewissen. Änderungswünsche des Auftraggebers werden nach Möglichkeit berücksichtigt und können zu Mehrkosten führen.

3.2 Material und Ausführung

Es werden ausschließlich hochwertige Materialien verwendet. Natürliche Eigenschaften des Holzes (Maserung, Farbabweichungen, etc.) sind kein Mangel. Die Ausführung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Preise

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preise gelten vorbehaltlich Druckfehler und Irrtum.

4.2 Zahlungsbedingungen

Die Zahlung erfolgt in folgenden Raten:

  • 30% bei Auftragserteilung (Anzahlung)
  • 30% bei Baubeginn
  • 30% bei Fertigstellung Rohbau
  • 10% bei Abnahme

Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 5% p.a. berechnet.

5. Lieferung und Montage

5.1 Lieferfristen

Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Sie beginnen mit dem Tag der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor vollständiger Klärung aller Ausführungsdetails und Erhalt der vereinbarten Anzahlung.

5.2 Montage

Die Montage erfolgt durch qualifizierte Fachkräfte des Auftragnehmers. Der Auftraggeber stellt einen geeigneten Bauplatz mit erforderlichen Anschlüssen (Strom, Wasser) zur Verfügung.

6. Gewährleistung

Der Auftragnehmer gewährt eine Gewährleistung von 5 Jahren ab Abnahme auf Material und Verarbeitung. Ausgenommen sind normale Verschleißerscheinungen und Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Wartung.

Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung. Erst nach erfolgloser Nachbesserung kann der Auftraggeber andere Gewährleistungsrechte geltend machen.

7. Haftung

Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind. Die Haftung ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

8. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

9. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung und den geltenden Datenschutzgesetzen.

10. Schlussbestimmungen

Es gilt schweizerisches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Brienz, soweit gesetzlich zulässig.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.